
Barrierefrei und Daten schonend
Die EU-Vorschriften zu Datenschutz und Barrierefreiheit sind sinnvoll. Die Webseiten großer Praxen oder solcher mit Online-Terminfunktion müssen barrierefrei sein. Verbesserungen für sehbehinderte Menschen wie optimierte Farbkontraste oder die Beschriftung von Alt-Texten sind für alle Nutzer von Vorteil. Aus diesem Grund richte ich alle Praxiswebseiten weitgehend barrierefrei ein.
Überblick

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Barrierefrei
Barrierefreie Websites sind für Zahnarztpraxen gesetzlich verpflichtend, sofern die Praxis die Kriterien für ein „großes Unternehmen“ erfüllt. Das heißt konkret, dass mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt sind oder ein Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanzsumme von über zwei Millionen Euro erwirtschaftet wird.
Wenn eine Praxis eine Online-Terminsoftware nutzt, muss ihre Website zwingend barrierefrei sein.

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Barrierefreiheit nützt allen
Die meisten Methoden zur barrierefreien Gestaltung von Webseiten kommen nicht nur Menschen mit Beeinträchtigungen zugute. Hier einige Beispiele:
- Hohe Text- und Farbkontraste verbessern die Lesbarkeit der Seite und sind somit auch für Menschen mit normaler Sehkraft von Vorteil, beispielsweise um bei grellem Sonnenlicht etwas auf dem Smartphone-Display erkennen zu können.
- Eine sinnvolle Überschriftenhierarchie (H1–H6) gliedert die Abfolge der Textinhalte einer Seite logisch. Sie hilft blinden und sehbehinderten Menschen, mithilfe eines Screenreaders durch eine Seite zu navigieren.
Eine solche Programmierung ist gleichzeitig wichtig für Suchmaschinen, damit diese die Inhalte einer Webseite richtig erfassen können. - Alternativtexte (Alt-Texte) beschreiben, was auf einer Abbildung zu sehen ist. Sie werden jedoch nicht in der normalen Webansicht einer Seite angezeigt. Sie können von Screenreadern gelesen werden. Sie sind nicht nur für Blinde hilfreich, sondern unterstützen auch Suchmaschinen dabei, Bilder zu interpretieren.
- Beschreibende Linktexte statt „Klick hier” informieren auch sehende Nutzer besser darüber, was sie nach der Betätigung eines Aktionsbuttons erwartet.
Um zu testen, ob eine Webseite barrierefrei gestaltet ist, gibt es verschiedene Werkzeuge:

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PDF zusätzlich als Webseite
PDF-Dateien sollten barrierefrei gestaltet werden. Wichtige Informationen sollten zusätzlich auch auf einer Webseite verfügbar sein. Auf dem Smartphone sind PDFs nämlich nur schwer lesbar.
Wann muss eine „Erklärung zur Barrierefreiheit” eingerichtet werden
Wenn eine Praxis dazu verpflichtet ist, ihre Website barrierefrei zu gestalten, muss eine „Erklärung zur Barrierefreiheit” als verlinkte Unterseite vorhanden sein. Diese muss unter anderem folgende Inhalte enthalten:
- Zweck der Erklärung
- Datum der Erstellung der Erklärung |Bewertung |Datum ihrer letzten Überprüfung
- Relevante Rechtsgrundlagen (z. B. BITV 2.0, EU-Richtlinie 2016/2102, TMG)
- Geltungsbereich der Erklärung (welche Webseite/n)
- Barrierefreiheitstatus
- Kurze Statement zur Zielkonformität (z. B. WCAG 2.1 AA)
- Welche Inhalte/ Funktionen abgedeckt sind
- Auflistung von Inhalten, die derzeit nicht barrierefrei sind | Gründe und voraussichtliche Behebungszeitraum
- Aufzeigen von barrierefreie Alternativen
- Kontaktadresse, E-Mail, Telefon für Barrierefreiheits-Anfragen |Reaktionszeiten auf Anfragen
- Schlichtungsverfahren: Anleitung, bei welcher Länderinstitution Nutzer Schwierigkeiten melden können, wenn ein Lösungszeitraum überschritten wurde
Beispiel: Erklärung zur Barrierefreiheit der Praxis Guntermann
Datenschonend
Möglichst wenig Nutzerdaten weitergeben
Eine Zahnarzt-Webseite sollte so aufgebaut sein, dass möglichst wenige Nutzerdaten an Dritte weitergegeben werden. Im Zuge des Inkrafttretens der Datenschutzgrundverordnung habe ich deshalb folgende Änderungen an bestehenden Websites vorgenommen.
Cookiewarner und Datenschutzhinweis
Ein Cookie-Warner weist Nutzer auf die Verwendung von Cookies auf der Website hin. Cookies dienen dazu, mit einer Website bzw. Domain verbundene Informationen für eine gewisse Zeit lokal auf dem Computer zu speichern und dem Server bei Bedarf wieder zu übermitteln. Dies erleichtert den Besuchern die Nutzung der Seite.
Über das Pop-up-Fenster des Cookiewarners gelangt man auch zur Datenschutzerklärung, in der detailliert aufgeführt ist, welche Daten an Dritte weitergeleitet werden.
Inzwischen muss auch die Möglichkeit geboten werden, das Setzen bestimmter Cookies zu unterbinden.
Google-Webfonts und Fontawesome Icons
Für die Webseiten nutze ich ansprechende Google-Schriften und Symbole von Fontawesome. Diese wurden bisher bei jedem Seitenaufruf vom Server der Anbieter abgerufen. Dabei wurden Nutzerdaten an die Server von Google und Font Awesome in den USA weitergeleitet. Um dies zu verhindern, habe ich die Schriften und Zeichen nun lokal auf dem Server des jeweiligen Zahnarztes gespeichert.

Zweiklickmethode bei Youtube-Filmen
Frames
Ich binde auf einigen Webseiten Erklärvideos ein, die auf dem YouTube-Server angeboten werden. Dies geschieht in Form von sogenannten Widgets oder Frames, durch die die fremde Seite direkt innerhalb der Webseite des Zahnarztes erscheint. Beim Öffnen einer Seite, die diese Widgets oder Frames enthält, werden bereits Daten an den Anbieter weitergegeben, ohne dass ein Film angesehen wird.
Um dies zu verhindern, setze ich eine Zweiklick-Methode ein, sodass erst dann Daten übermittelt werden, wenn der Besucher der Zahnarztwebseite diese Funktionen wirklich nutzt. Das bedeutet, ich biete den Film zunächst in Form eines selbst gestalteten Vorschaubildes an. Darauf muss der Webseitenbesucher klicken, bevor das Widget auf einer neuen Seite aktiviert wird.
Dies lässt sich mit einem Plugin auch direkt auf der anzeigenden Seite verwirklichen.
Email-Programm statt -Formular
Vorgefertigte Textbausteine
Früher nutzte ich auf meinen Webseiten ein Webformular für Terminanfragen. Dieses konnte nur abgeschickt werden, wenn alle erforderlichen Angaben ausgefüllt waren. Ein solcher Zwang zur Datenangabe ist jedoch nicht immer zulässig. Außerdem dürfen E-Mails nur verschlüsselt weitergeleitet werden, doch noch nicht jede Webseite ist SSL-verschlüsselt. Bei Webformularen ist zudem ein Spamschutz in Form eines Captchas (ein automatisierter Test, der sicherstellt, dass ein Online-Nutzer ein Mensch und kein Bot ist) notwendig.
Für Terminanfragen nutze ich einen Button, der bei Klick das E-Mail-Programm auf dem Computer oder Smartphone des Nutzers aufruft. Das sich dann öffnende E-Mail-Fenster, z. B. des Programms Outlook, enthält aufgrund meiner Programmierung bereits einen vorgegebenen Betreff und einige Textbausteine.

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Meine Webseiten für Zahnärzte
Ich erstelle meine Webseiten auf Basis von WordPress. Dabei nutze ich Theme-Gestaltungsvorlagen, die das moderne Full Site Editing (FSE) verwenden.
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Referenzen
Praxis Guntermann
Olpe
Praxis an der Elz
Tenningen
Praxis Markwardt
Gera
Praxis Dr. Jülich
Bergneustadt
Praxis Dr. Martin
Betzdorf
Praxis Dr. Peter-Seifert
Neu-Isenburg

Praxis Dr. Wingendorf
Lennestadt